| Kündigungsfristen |
Kündigungsfrist
für Verträge bis 31.12.2005: 1
Monat zum Ende der (Mindest-)Vertragslaufzeit, ohne Kündigung verlängert sich der
Vertrag automatisch jeweils um 12 Monate.
Kündigungsfrist für Verträge ab 01.01.2006: 3 Monate zum Ende der (Mindest-)Vertragslaufzeit, ohne Kündigung verlängert sich der
Vertrag automatisch jeweils um 12 Monate. |
| Sonderkündigungsrechte
des Mobilfunk-Anbieters |
| Z.B. bei
Zahlungseinstellung oder -verzug, Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens,
betrügerischer Absicht, (Verdacht auf) Verstoß gegen Strafvorschriften oder negativer
Kreditauskunft. Pauschalierter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 30 Prozent des
monatlichen Grundpreises oder des Paketpreises |
| Sonderkündigungsrechte
des Kunden |
| Nur bei fehlender
Netzabdeckung am Wohnort. Der Kunde kann auch vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werden,
sofern er einen geeigneten Nachfolger stellt, der den Vertrag übernimmt. |
| Tarifwechsel
möglich? |
| Ja, gilt für alle
Laufzeitverträge. Tarifwechsel kostenlos, können pro Monat nur einmal durchgeführt
werden und sind zu einem Wunschtermin möglich. Es gilt die neue Mindestvertragslaufzeit,
bisherige Vertragslaufzeiten werden angerechnet |