| Kündigungsfristen |
| Vor dem 1. Oktober
1997 - Kündigungsfrist: 1 Monat zum Ende der (Mindest-)Vertragslaufzeit, ohne Kündigung
verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um 3 Monate. Nach dem 1. Oktober 1997 -
Kündigungsfrist 4 Monate zum Ende der (Mindest-)Vertragslaufzeit, ohne Kündigung
verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um 12 Monate. Kündigungsfrist bei
Verträgen mit einer Laufzeit unter 12 Monaten: 1 Monat zum Ende der
(Mindest-)Vertragslaufzeit, ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch
jeweils um 3 Monate. |
| Sonderkündigungsrechte
des Mobilfunk-Anbieters |
| Z.B. bei
Forderungsausfall oder unzureichender Bonität. |
| Sonderkündigungsrechte
des Kunden |
| Bei Sterbefall.
Außerdem besteht nach etwaigen Beanstandungen die Möglichkeit durch eine Einzelprüfung
auf Kulanzbasis. |
| Tarifwechsel
möglich? |
| Ja, grundsätzlich
Bearbeitungsgebühr bis zu 9,71 Euro. Der Wechsel von Kartentarif zu Kartentarif ist
jederzeit möglich, von Kartentarif zu Tarif inkl. Leihhandy grundsätzlich möglich und
von Tarif inkl. Leihhandy zu Kartentarif erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit. Von Tarif
inkl. Leihhandy zu Tarif inkl. Leihhandy ist ein Wechsel unter Beibehaltung des Leihhandys
jederzeit möglich, bei einem Wechsel des Geräts erst nach Ablauf der Mindestzeit. Auch
ein Netzwechsel ist möglich: 40,33 Euro |