Kündigungsfristen |
Seit dem 1. Juli 1999 -
Kündigungsfrist bei 3-Monats-Vertrag: 14 Tage zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, ohne
Kündigung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 14 Tagen
zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Kündigungsfrist bei
12-/24-Monats-Vertrag: 3 Monate zum Ende der (Mindest-)Vertragslaufzeit, ohne Kündigung
verlängert sich der 12-Monats-Vertrag automatisch jeweils um 6 Monate, der
24-Monats-Vertrag um 12 Monate. |
Sonderkündigungsrechte
des Mobilfunk-Anbieters |
Z.B. bei betrügerischer oder
schadender Absicht, (Verdacht auf) Verstoß gegen Strafvorschriften oder Zahlungsverzug. |
Sonderkündigungsrechte
des Kunden |
Bei mangelnder Netzabdeckung,
Geschäftsunfähigkeit oder Todesfall des Vertragspartners. |
Tarifwechsel
möglich? |
Ja, aber nur von citypartner auf Genion
(Upgrade). Die Umstellung ist kostenlos. Es gilt die Mindestvertragslaufzeit des
bestehenden citypartner-Vertrages, die bisherige Laufzeit wird angerechnet. Eine
Umstellung (Downgrade) von Genion auf citypartner ist auch jederzeit möglich. Einmalige
Kosten: 12,78 Euro. |