| Kündigungsfristen |
| Kündigungsfrist: 3
Monate zum Ende der (Mindest-)Vertragslaufzeit, ohne Kündigung verlängert sich der
Vertrag automatisch jeweils um 12 Monate. Zusatzdienstleistungen können einzeln zum
nächsten Abrechnungszeitraum gekündigt werden. |
| Sonderkündigungsrechte
des Mobilfunk-Anbieters |
| Z.B. bei
Zahlungsverzug oder (Verdacht auf) Mißbrauch. |
| Sonderkündigungsrechte
des Kunden |
| Z.B. bei den Kunden
betreffenden Preiserhöhungen (außer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder
Änderungen der Kosten für besondere Netzzugänge, für Zusammenschaltung und für
Dienste anderer Anbieter, zu denen Mannesmann Mobilfunk Zugang gewährt) oder bei
Änderungen der Vetragsbedingungen zu Ungunsten des Kunden. |
| Tarifwechsel
möglich? |
| Ja, jeweils zu beginn
des Abrechnungszeitraums. Wechsel in D2-Data kostet 50,62 Euro, alle sonstigen wechsel
sind kostenlos. Bei einem Wechsel in einen Tarif mit gleicher Laufzeit bleiben
Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen unberührt. Bei einem wechsel in einen Tarif mit
längerer Laufzeit gelten mit der Umstellung die Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist des
neuen Tarifs, auf die Mindestlaufzeit wird die bisherige Vertragsdauer angerechnet. Ein
Wechsel in einen Tarif mit niedriegerer Mindestlaufzeit ist nicht möglich. |